Weniger Bürokratie, mehr Pragmatismus – IVSH und FEC bringen sich in EUDR-Konsultation ein

Der IVSH hat sich gemeinsam mit unserem europäischen Partnerverband FEC (Federation of the European Cookware and Cutlery Industries) aktiv in die Konsultation zur Überarbeitung des Anhangs I der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) eingebracht. Bereits im Vorfeld haben wir als IVSH unsere Position in zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments, der Kommission sowie der deutschen Vertreter deutlich gemacht (Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht: Die Herausforderungen der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) - Industrieverband Schneid- und Haushaltswaren) – nun haben wir diese Haltung abermals offiziell im Rahmen der Konsultation eingebracht.

Im Zentrum unserer Stellungnahme steht ein klares Ziel: Die EUDR soll wirksam gegen Entwaldung vorgehen, darf dabei aber nicht zu einem bürokratischen Monster für die Industrie werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine breite Produktpalette anbieten, dürfen nicht durch übermäßige Nachweispflichten und komplexe Prozesse überfordert werden. Diese Gefahr besteht trotz Verschiebung und minimaler Erleichterungen weiterhin.

„Die aktuelle Ausgestaltung der EUDR droht, gut gemeinte Umweltziele durch überbordende Bürokratie ins Leere laufen zu lassen. Wir brauchen eine Verordnung, die praktikabel ist – und die Unternehmen nicht mit unnötiger Komplexität belastet“, betont Jan-Frederik Kremer vom IVSH.

Konkret fordern wir u.a.:

  • Bürokratieabbau: Wir setzen uns für eine Vereinfachung des EUDR-Rahmens ein, um die bürokratischen und finanziellen Belastungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), zu reduzieren.
  • Omnibus für die EUDR und Abbau von Redundanzen: Einbindung der EUDR in Omnibus III
  • Eine risikobasierte und mengenmäßige Differenzierung und Entfall der Dokumentationspflichten, etwa durch eine „No-Risk“-Kategorie für Produkte aus Regionen mit nachweislich nachhaltiger Forstwirtschaft – wie etwa Holz aus der EU und Mindermengenregelung (z.B. angelegt an CBAM). Die neue Bundesregierung weiß um den dringenden Handlungsbedarf und fordert in ihrem Koalitionsvertrag eine entsprechende Null-Risiko-Kategorie.
  • Eine noch klarere Verantwortungszuweisung an Erstimporteure und Händler, um Doppelarbeit entlang der Lieferkette zu vermeiden und die Durchsetzung effizient zu gestalten.