Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht: Die Herausforderungen der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Die Herausforderungen der Verordnung entwaldungsfreier Lieferketten

Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht: Die Herausforderungen der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) der EU zielt darauf ab, den Import und Handel von Produkten zu verhindern, die aus illegal abgeholzten oder entwaldeten Gebieten stammen. Zu den betroffenen Waren gehören u.a. Soja, Palmöl, Holz, Kakao und Kaffee. Holz findet auch in unserer Industrie Anwendung und damit fällt zum Teil auch unsere Branche unter die EUDR.

Worum geht es in der EUDR?

Die Verordnung soll zur Minimierung des Beitrags der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung und damit Verringerung der Treibhausgasemissionen und des Biodiversitätsverlusts beitragen.

Unternehmen werden verpflichtet, ihre Lieferketten sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Neu sind insbesondere der Nachweis einer genauen Geolokalisierung der An-/Abbauflächen, sowie die Maßnahmen zur Risikobewertung. Unternehmen müssen vor Inverkehrbringung, Bereitstellung oder Ausfuhr relevanter Rohstoffe eine Sorgfaltserklärung abgeben und die Verantwortung für deren Konformität übernehmen. Auch die Weitergabe aller Informationen zu den relevanten Erzeugnissen an die Marktteilnehmer oder Händler der nachgelagerten Lieferkette, die zum Nachweis, dass Sorgfaltspflicht erfüllt wurde und kein oder lediglich vernachlässigbares Risiko besteht, ist neu (vgl. HWB). Auch diese haben dann Compliance nachzuweisen bzw. einzuhalten.

Unsere Branche begrüßt grundsätzlich die Ziele der Verordnung, insbesondere da unsere Mitglieder seit langem auf verantwortungsvolle Quellen für Holz setzen und ihre soziale und ökologische Verantwortung ernst nehmen.

Trotz dieser wichtigen Ziele stellt die Umsetzung der Verordnung viele Unternehmen vor einen unverhältnismäßig hohen Bürokratieaufwand.

Wo liegen die Probleme aus Sicht des IVSH?

Die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) verfolgt noble Ziele, aber ihre Umsetzung steht vor erheblichen Herausforderungen. Diese resultieren nicht aus den Zielen selbst, sondern vielmehr aus der Art und Weise, wie sie in die Praxis umgesetzt werden sollen und der handwerklichen Ausgestaltung.

Diverse der genannten Herausforderungen hat der IVSH, aber auch andere Verbände, immer wieder gegenüber der Politik und  der EU benannt und auf Besserungen gedrungen bzw. Vorschläge unterbreitet.

Zu den größten Problemen gehören:

  • Fehlende Voraussetzungen:  Wichtige Elemente, wie z.B. die Schnittstelle zum EU-Portal, Leitfäden etc. sind noch nicht bereitgestellt bzw. nicht ausreichend.
  • Unzureichendes Benchmarking:  Ein Benchmarking, bzw. die Risikoeinstufung, welche erheblich reduzierte Nachweispflichten mit sich bringen sollte, fehlt bisher oder wird erst später eingeführt.
  • Komplexität und Bürokratie:  Unternehmen stehen vor einem enormen Aufwand, da viele bürokratische Prozesse mehrfach durchlaufen werden müssen bzw. neu sind, der Zeithorizont einer soliden Umsetzung ist zu gering bemessen.
  • Mangelnde Synchronisation:  Die Verordnung harmoniert nicht ausreichend mit anderen bestehenden Regularien und Verordnungen (Sorgfaltspflichten), was zu zusätzlichen Schwierigkeiten und Redundanzen führt.

 Was könnte Abhilfe schaffen? Einige Ideen:

Um die EUDR effizienter und praxisgerechter zu gestalten, könnten die folgenden Maßnahmen helfen:

  • Klassifizierung von EU-Mitgliedstaaten als risikoarm: EU-Staaten sollten ohne begründeten Verdacht als Länder mit geringem Risiko eingestuft werden. Dies würde die Belastung für Unternehmen erheblich reduzieren. Hierauf ist innerhalb der EU hinzuwirken.
  • Schaffen einer  Nullrisiko-Kategorie in begründeten, klar umrissenen Fällen.
  • Übertragung der Sorgfaltspflicht:  Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften sollte auf die Erst-Inverkehrbringer oder Importeure übertragen werden, um die Nachweispflichten zu vereinfachen. Dokumentations- und Nachweispflichten für die anschließenden Wertschöpfungsstufen könnten so entfallen, bzw. erheblich reduziert werden.
  • Safe-Harbour- und Branchenlösungen: Unternehmen sollten durch Safe-Harbour-Regelungen und spezifische Branchenlösungen unterstützt werden.
  • Praxisgerechte Umsetzung: Klare, verbindliche Leitlinien und Hilfestellungen von den nationalen Behörden und der EU-Kommission sind notwendig, um den Unternehmen die Umsetzung zu erleichtern. Diese sollten rechtzeitig vor dem „Scharfschalten“ vorliegen, was wieder einmal nicht der Fall war/ist. FAQs der EU, die rechtlich nicht belastbar sind, helfen nur wenig weiter.
  • Lessons Learned für die Zukunft: Eine smarte Umsetzung zukünftiger Verordnungen sollte das Omnibus-Prinzip, Wettbewerbsfähigkeit und Umsetzbarkeit konsequent berücksichtigen.
  • Verlängerung der Umsetzungsfrist: Eine Verlängerung der Frist für die Umsetzung der EUDR könnte den Unternehmen den nötigen Raum geben, um sich an die neuen Anforderungen anzupassen.