IVSH begrüßt vorgeschlagene EUDR-Verschiebung

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr zu verschieben. Aus Sicht des IVSH ist dies ein Schritt der Vernunft (den wir immer wieder gefordert haben) – und dringend notwendig. Die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist ein Schritt der Vernunft. Das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten ist absolut richtig und unterstützenswert – doch die aktuelle Ausgestaltung der Verordnung ist weder bürokratiearm, noch praxistauglich oder effizient zielführend. Es gilt hier mal wieder: Gut gemeint ist nicht gut gemacht.
Die Konsumgüterindustrie, insbesondere die Hersteller von Schneidwaren und Haushaltswaren, wäre durch die derzeitige Umsetzung z.T. massiv betroffen. Die Länderklassifizierung der EUDR bildet u.E. das tatsächliche Entwaldungsrisiko nicht korrekt ab. Produzenten aus Ländern wie Deutschland, die Holz aus Ländern nutzen, in denen keine Entwaldung stattfindet, würden dennoch mit aufwendigen bürokratischen Pflichten belastet – ohne echten Mehrwert für den globalen Waldschutz. Auch technische und administrative Hürden sind weiterhin ungelöst. Ein Start der Anwendung zum 30. Dezember 2025 würde zu Versorgungsengpässen und einer z.T. völlig unverhältnismäßigen Bürokratie führen.
„Die EUDR darf nicht zum Bürokratiemonster für verantwortungsvoll wirtschaftende Unternehmen werden. Wir brauchen eine bürokratiearme, wirkungsvolle, praxisnahe Umsetzung und eine Null-Risiko-Kategorie für Länder ohne Entwaldung – nur so lässt sich das richtige Ziel auch effizient erreichen“, so Jan-Frederik Kremer | IVSH.
Der IVSH fordert daher das Europäische Parlament und den Rat der EU auf, dem Vorschlag der Kommission zu folgen und die Verschiebung umzusetzen. Auch begrüßen wir es ausdrücklich, dass sich die deutsche Bundesregierung immer wieder für die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie und weitere Erleichterungen stark gemacht hat. Gleichzeitig muss die gewonnene Zeit genutzt werden, um die Verordnung inhaltlich zu überarbeiten und eine differenzierte, risikoorientierte und bürokratiearme Umsetzung sicherzustellen.