CBAM-Vorschlag der EU-Kommission unzureichend: Downstream-Lücke bleibt bestehen

CBAM‑Downstream: IVSH fordert nachvollziehbare und faire Wettbewerbsbedingungen

Die EU‑Kommission hat am 17.12.2025 vorgeschlagen, lediglich zwei Produktgruppen aus unserer Branche in den CBAM aufzunehmen: 7323 94 00 und 7323 99 00. Alle weiteren relevanten Downstream‑Produktgruppen – darunter Aluminiumwaren, andere Edelstahlprodukte, wie Schneidwaren – bleiben weiterhin ausgeschlossen. Das schafft kein Level‑Playing‑Field und ist aus Branchensicht nicht nachvollziehbar, zumal IVSH und FEC die Downstream‑Auswirkungen für unsere Produkte fundiert und transparent dargelegt haben. 

Um den sachgerechten Zuschnitt zu ermöglichen, hatten IVSH und FEC für unsere Branche elf prioritäre Zolltarifnummern identifiziert (761510, 732393, 732394, 732399, 732410, 732392, 8211, 8212, 8213, 8214, 8215).

„Fairer Wettbewerb entsteht erst, wenn CO₂ im CBAM konsistent und fair bepreist wird. Der nun vorliegende Vorschlag löst die bestehende Verzerrung zwischen Vorprodukten und fertigen Importwaren nicht, schafft kein Level‑Playing‑Field und fördert nicht Investitionen sowie gute Arbeit in Europa, sondern schafft weitere Anreize für Produktionsverlagerungen und Carbon-Leakage.“, so Jan‑Frederik Kremer, Geschäftsführer des IVSH.

Die aktuelle Ausgestaltung bepreist Vorprodukte (upstream), lässt aber viele fertige Waren (downstream) außen vor. Dadurch entstehen Wettbewerbsverzerrungen, Fehlanreize für Verarbeitung außerhalb der EU und Risiken für Beschäftigung, Investitionen und Wertschöpfung in einer der letzten produzierenden Konsumgüterindustrien Deutschlands und Europas. Klimaschutz gelingt nur, wenn die Wertschöpfungskette konsistent abgebildet wird und Emissionen nicht verlagert, sondern reduziert werden.

„Die Entscheidung wirkt methodisch inkonsistent: Sie adressiert weiterhin fast nur direkte Emissionen upstream, ignoriert aber die durch uns fundiert nachgewiesenen Downstream‑Effekte unserer Produkte. Eine schlüssige Klimapolitik muss beide Ebenen berücksichtigen. Wir haben die downstream Wirkungen unserer Produkte detailliert dargelegt. Dass die Mehrheit der relevanten Positionen dennoch nicht einbezogen wird, ist fachlich schwer nachvollziehbar. Wir plädieren für eine sachliche und fachlich fundierte Nachsteuerung in Parlament und Rat.", so Jan-Frederik Kremer

Unsere Forderungen an Europäisches Parlament und Rat:

  1. Ausweitung der Downstream‑Abdeckung auf alle relevanten Produktgruppen mit hohem Metallanteil (Stahl und Aluminium).
  2. Export‑Ausgleich für EU‑Hersteller, damit europäische Qualitätsprodukte auf Drittlandsmärkten nicht strukturell benachteiligt werden.
  3. Robuste Anti‑Umgehungsmaßnahmen (u. a. verlässliche Default‑Werte, Kontrolle von HTS‑Code‑Wechseln, Regeln zu Vorkonsum‑Schrott).
  4. Synchronisierung mit dem Abbau der ETS‑Freizuteilungen, damit Regime‑Übergänge fair und investitionssicher erfolgen.

Ziel: Ein belastbares Level‑Playing‑Field, das Klimaschutz und Industriepolitik zusammenführt und Produktion, Beschäftigung und Innovation in Europa stärkt.

Verweise: