Wenden Sie sich einfach an die IVSH-Geschäftsstelle. Sie wird Sie umgehend mit allen erforderlichen Unterlagen (Satzung, Beitragsordnung, Aufnahmeantrag) versorgen. Nach Eingang Ihres Aufnahmeantrages wird dieser an den Vorstand unseres Verbandes weitergeleitet, der hierüber mit einfacher Mehrheit entscheidet.
Grundsätzlich können alle Hersteller von Schneid- und Haushaltwaren mit Sitz in Deutschland ordentliches Mitglied des IVSH werden. Unternehmen, die nicht selber Hersteller sind, jedoch mit Schneid- und Haushaltwaren handeln und diese unter eigener Marke vertreiben, können ebenfalls die ordentliche Mitgliedschaft im IVSH beantragen. Über ihre Aufnahme entscheidet der Vorstand mit zwei Drittel Mehrheit.
Firmen, die weder Schneid- und Haushaltwaren herstellen noch mit ihnen Handel treiben, jedoch der Branche als Zulieferer oder Dienstleister nahestehen, können eine Fördermitgliedschaft beantragen.
Der Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren steht für Integrität, Fairness und verantwortungsbewusstes Handeln. Unser Ziel und Selbstverständnis ist es, unsere Branche durch Innovationen und Wettbewerb zu stärken, ohne dabei ethische oder rechtliche Grundsätze zu verletzen. Dieser Code of Conduct richtet sich an alle Mitglieder sowie Interessenten und legt die Verhaltensstandards fest, die für eine Mitgliedschaft in unserem Verband verpflichtend sind: Code of Conduct für Mitglieder und Interessenten des Industrieverbandes Schneid- und Haushaltwaren
Kartellrechtliche Compliance in der Verbandsarbeit des IVSH
Der IVSH und alle seine Mitglieder verpflichten sich zur strikten Einhaltung der geltenden kartellrechtlichen Vorschriften im Rahmen der Verbandsaktivitäten. Dies gilt insbesondere für Sitzungen von Fachgruppen, Arbeitskreisen, Gremien und anderen Zusammenkünften sowie für sämtliche weiteren Aktivitäten des Verbandes.Nach dem Kartellrecht verboten sind alle Absprachen oder Verhaltensabstimmungen, die eine Beschränkung des freien Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, insbesondere unter Wettbewerbern.
Nach geltendem Kartellrecht sind insbesondere folgende Verhaltensweisen untersagt, da sie eine Einschränkung des freien Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können – insbesondere unter Wettbewerbern:
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Austausch oder Abstimmung über Preise, Preisbestandteile, Kalkulationsgrundlagen, Rabatte oder Zeitpunkte von Preisänderungen
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Informationen über Liefer- und Zahlungskonditionen aus Verträgen mit Dritten
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Abstimmungen über zukünftiges Marktverhalten oder Angebotskoordinierung gegenüber Dritten
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Markt- oder Kundenaufteilungen nach Regionen oder Personengruppen
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Vereinbarungen über Boykotte oder Liefer-/Bezugssperren
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Abgabe abgestimmter Angebote im Rahmen von Ausschreibungen
Im Rahmen der Verbandsarbeit sind insbesondere folgende Maßnahmen kartellrechtlich relevant und grundsätzlich verboten:
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Beschlüsse, die das wettbewerbliche Verhalten von Mitgliedsunternehmen unangemessen einschränken
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Organisation von Marktinformationssystemen oder Statistiken, die Rückschlüsse auf das Verhalten einzelner Marktteilnehmer zulassen
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Erstellung von Kalkulationsschemata, die zu einer Vereinheitlichung von Wettbewerbsparametern führen können
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Selbstverpflichtungen zu wettbewerbsrelevanten Themen, sofern sie nicht nachweislich einem übergeordneten Ziel (z. B. Umweltschutz, technischer Fortschritt) dienen
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Erfahrungsaustausch, der zu einem gleichförmigen Marktverhalten führen kann
Der IVSH und seine Mitgliedsunternehmen unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften und fördern eine verantwortungsvolle, rechtssichere Verbandsarbeit.
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Birgit Topfstedt
Mitarbeiterin
Neuenhofer Straße 24
42657 Solingen
Tel.: +49 (0)212 22673-0
Fax: +49 (0)212 22673-29