Trickle-Down-Effekte begrenzen: IVSH bringt Branchenperspektive zu ESRS/CSRD (Omnibus 1) und Value Chain Cap ein

Die Europäische Kommission hat im Zuge der ESRS/CSRD‑Überarbeitung (Omnibus I) ergänzende Erläuterungen zum Value Chain Cap veröffentlicht. Ziel ist es, Nachhaltigkeitsanforderungen entlang der Lieferkette zu begrenzen und insbesondere KMU vor übermäßigen Belastungen zu schützen.

Der IVSH begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich. Er greift ein zentrales Anliegen der Branche auf, das wir seit längerem – u. a. im Rahmen unseres Bürokratiemonitors sowie in Gesprächen mit Europäischem Parlament, Europäischer Kommission und nationaler Politik – adressieren:

  • die spürbaren „trickle‑down“-Effekte regulatorischer Anforderungen in globalen Lieferketten

In seinen Stellungnahmen zur aktuellen Konsultation hebt der IVSH insbesondere hervor:

  • Notwendigkeit einer klaren und durchsetzbaren Begrenzung von Datenanforderungen
  • Vermeidung indirekten Drucks auf KMU durch vertragliche oder praktische Zwänge
  • stärkere Nutzung von Schätzungen und sektoralen Daten, wenn Primärdaten fehlen
  • zusätzliche Safeguards, damit der Value Chain Cap in der Praxis wirksam wird

Die Initiative der Kommission ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend wird nun sein, dass die vorgesehenen Schutzmechanismen auch im realen Geschäftsalltag greifen und ausreichend hinterlegt werden.