PPWR-Herstellerregister: IVSH fordert echte europäische Harmonisierung und Entlastungen für kleine Unternehmen

Die Europäische Kommission konsultiert derzeit zu den geplanten Vorgaben für die nationalen Herstellerregister im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung PPWR. Der IVSH hat sich mit einer eigenen Stellungnahme beteiligt und konkrete Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis seiner Mitglieder eingebracht.

Der IVSH unterstützt einheitliche europäische Formate für Registrierung und Mengenmeldungen. Einheitliche Formulare allein reichen jedoch nicht aus. Solange Unternehmen weiterhin mit unterschiedlichen nationalen Registern, Verfahren, Fristen, Sprachen, EPR-Systemen und gegebenenfalls mehreren Bevollmächtigten arbeiten müssen, bleibt der europäische Binnenmarkt in der Praxis fragmentiert. Überdies braucht es klare Ausnahmen. 

Aus der Beratung und dem Austausch mit seinen Mitgliedern kennt der IVSH die damit verbundenen Schwierigkeiten. Unternehmen müssen zunächst klären, in welchen Ländern sie registrierungspflichtig sind, welche Verpackungsarten erfasst werden, wer innerhalb einer konkreten Lieferkette verantwortlich ist und ob das jeweilige nationale Register überhaupt bereits vollständig nutzbar ist. Zugleich entstehen fixe Kosten, die gerade bei wenigen Lieferungen in einen Mitgliedstaat in keinem angemessenen Verhältnis zum Geschäftsvolumen stehen. In den dem IVSH vorliegenden Rückmeldungen wird auch davon berichtet, dass kleinere Anbieter Lieferungen in einzelne EU-Staaten einschränken oder über eine Einstellung des grenzüberschreitenden Versands nachdenken. 

Zentrale Forderungen des IVSH

Der IVSH fordert insbesondere:

  • einen echten europäischen EPR One-Stop-Shop mit einer Registrierung, einer europäischen Registrierungsnummer und einem zentralen Zugang;
  • interoperable nationale Systeme, sofern nationale Register beibehalten werden;
  • eine generelle Ausnahme für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme;
  • zusätzlich eine Ausnahme für Unternehmen, die weniger als 500 kg Verpackungen pro Jahr im jeweiligen Mitgliedstaat in Verkehr bringen;
  • den Verzicht auf mehrere nationale Bevollmächtigte beziehungsweise zumindest die Möglichkeit, einen Vertreter für die gesamte Europäische Union zu benennen;
  • den Grundsatz„Report once, verify many times“, damit einmal hinterlegte Informationen nicht von Behörden, Handel, Plattformen und Kunden immer wieder in unterschiedlichen Formaten abgefragt werden;
  • klare Schutzmechanismen gegen unverhältnismäßige Zusatzanforderungen, Gold-Plating und private Over-Compliance entlang der Lieferkette;
  • eine zentrale, aktuelle und verlässliche EU-Übersicht über sämtliche nationalen Register, Anforderungen und Ansprechpartner.

Die bisher vorgesehene vereinfachte Meldung für Mengen unter 10 Tonnen löst das strukturelle Problem aus Sicht des IVSH nicht. Ein kürzeres Formular bleibt ein zusätzliches nationales Formular, verbunden mit einem weiteren Account, einer weiteren Frist und einem weiteren Compliance-Risiko. 

Mitglieder können eigene Praxiserfahrungen einbringen

Der IVSH empfiehlt betroffenen Unternehmen, die Möglichkeit für eine eigene Rückmeldung zu nutzen. Gerade konkrete und nachvollziehbare Beispiele aus dem Unternehmensalltag können zeigen, welche Auswirkungen die unterschiedlichen nationalen Verfahren auf den Binnenmarkt haben.

Eine Beteiligung ist bis zum 10. September 2026 möglich:

Zur Konsultation der Europäischen Kommission

Die Stellungnahme des IVSH steht hier zum Download bereit: Rückmeldung von: IVSH - Industrieverband Schneid- und Haushaltwaren e.V.