IVSH-Stellungnahme zur Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts

Die Europäische Kommission hat eine Initiative zur Weiterentwicklung des EU-Binnenmarkts gestartet – ein wichtiger Schritt, den der IVSH ausdrücklich begrüßt. Ein gut funktionierender, fairer Binnenmarkt ist eine Basis für Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliches Wachstum in Europa. Für unsere Mitglieder ist der intra-EU Handel von großer Bedeutung. Doch trotz der Fortschritte bestehen weiterhin erhebliche Hindernisse, die insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und die Konsumgüterindustrie belasten.
In unserer Stellungnahme an die EU-Kommission haben wir deutlich gemacht, dass eine Verbesserung der Harmonisierung/Binnenmarkstrategie und Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen dringend erforderlich ist. Besonders problematisch sind:
- Unterschiedliche Umsetzung und Auslegung von EU-Recht, z. B. bei der neuen General Product Safety Regulation (GPSR)
- Bürokratische Hürden durch überkomplizierte Regularien, insbesondere in harmonisierten Bereichen wie EUDR, CSDDD, Kunstoff-VO, PPWR oder CSRD
- Uneinheitliche nationale Anforderungen an Verpackungen und Kennzeichnungen, etwa in Frankreich und Spanien
- Mangelnde Digitalisierung und Zentralisierung von Verwaltungsverfahren, was zu unnötigem Mehraufwand führt
- Faktische Diskriminierung ausländischer Anbieter in einigen Mitgliedstaaten und divergierende Regelungen im E-Commerce
- Übermäßige Detailregelungen durch delegierte Rechtsakte, die die Rechtssicherheit gefährden
- usw. - insgesamt haben wir 13 Anregungen an die Kommission gerichtet
Besonders wichtig ist es, dass der Binnenmarkt wieder stärker an den Bedürfnissen der mittelständischen Industrie ausgerichtet wird. Die aktuellen Herausforderungen drohen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu schwächen. Die neue Binnenmarktstrategie muss daher gezielt darauf ausgerichtet sein, die Harmonisierung effizient voranzubringen, Bürokratie abzubauen und den Standort Europa zu stärken.