EUDR: Rat legt Position vor – IVSH begrüßt den Vorschlag

Der Rat der Europäischen Union hat am 19. November sein Mandat für eine gezielte Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen. Ziel ist die Vereinfachung der Umsetzung und eine Verschiebung der Anwendungspflichten um ein Jahr:

  • Pflichten für alle Marktteilnehmer: ab 30.12.2026
  • Kleinst- und Kleinunternehmen: zusätzlich sechs Monate später
  • Fokus auf die erste Inverkehrbringung, vereinfachte Verfahren für KMU, Wegfall zusätzlicher Erklärungen für nachgelagerte Händler

Die Verordnung bleibt inhaltlich unverändert: Produkte wie Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl und Rind dürfen nur „entwaldungsfrei“ auf den EU-Markt gelangen.

Position des IVSH

Der IVSH begrüßt und unterstützt den Vorschlag des Rates ausdrücklich, da er viele unserer Forderungen aufgreift:

  • Realistische Übergangsfristen
  • Entlastung für KMU
  • Fokus auf praktikable Umsetzung

Bedauerlich ist, dass die Einführung einer „Null-Risiko“-Kategorie nicht berücksichtigt wurde. Wichtig: Nur ein kleiner Teil unserer Produkte (Anhang 1 der EUDR) fällt überhaupt unter die Verordnung.

 

Unsere Aktivitäten

  • Positionspapier, Leitfaden, Klörung mit BLE & Musteranschreiben für Mitglieder und Handelspartner
  • Politische Gespräche & Konsultationen mit EU-Kommission, MdEP und Ministerien
  • Expertenteam Regulation, Compliance & Sustainability mit regelmäßigen Updates
  • Webinare und EUDR-Praxisaustausch für Mitglieder