EUDR: Rat legt Position vor – IVSH begrüßt den Vorschlag
Der Rat der Europäischen Union hat am 19. November sein Mandat für eine gezielte Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen. Ziel ist die Vereinfachung der Umsetzung und eine Verschiebung der Anwendungspflichten um ein Jahr:
- Pflichten für alle Marktteilnehmer: ab 30.12.2026
- Kleinst- und Kleinunternehmen: zusätzlich sechs Monate später
- Fokus auf die erste Inverkehrbringung, vereinfachte Verfahren für KMU, Wegfall zusätzlicher Erklärungen für nachgelagerte Händler
Die Verordnung bleibt inhaltlich unverändert: Produkte wie Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl und Rind dürfen nur „entwaldungsfrei“ auf den EU-Markt gelangen.
Position des IVSH
Der IVSH begrüßt und unterstützt den Vorschlag des Rates ausdrücklich, da er viele unserer Forderungen aufgreift:
- Realistische Übergangsfristen
- Entlastung für KMU
- Fokus auf praktikable Umsetzung
Bedauerlich ist, dass die Einführung einer „Null-Risiko“-Kategorie nicht berücksichtigt wurde. Wichtig: Nur ein kleiner Teil unserer Produkte (Anhang 1 der EUDR) fällt überhaupt unter die Verordnung.
Unsere Aktivitäten
- Positionspapier, Leitfaden, Klörung mit BLE & Musteranschreiben für Mitglieder und Handelspartner
- Politische Gespräche & Konsultationen mit EU-Kommission, MdEP und Ministerien
- Expertenteam Regulation, Compliance & Sustainability mit regelmäßigen Updates
- Webinare und EUDR-Praxisaustausch für Mitglieder