EU-Datenschutzgrundverordnung

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Die DSGVO ist genau genommen bereits im Mai 2016 in Kraft getreten, allerdings lief erst jetzt, zwei Jahre später, die Übergangsfrist ab.

Mit dem neuen Regelwerk sollen nun EU-weit gleiche Maßstäbe für den Datenschutz gelten, wobei für Deutschland festzustellen ist, dass mit dem bisherigen Datenschutzgesetz auch in den letzten Jahren ziemlich klare Regeln bestanden. Fachleute sprechen auch davon, dass rund drei Viertel der neuen Regeln bereits in den bisherigen Gesetzen verankert waren. Inhaltlich geht es stets um elektronische Daten, die sich auf natürliche Personen beziehen oder beziehen lassen. Der Schutz der betreffenden Personen soll mit dem neuen Gesetz verbessert und vereinheitlicht werden. Im Fokus stehen dabei im Grunde genommen große Konzerne, die weltweit umfangreiche Personendaten speichern. Die Tatsache, dass gleiche Maßstäbe jetzt auch für jeden Mittelständler gelten, sorgt bereits jetzt, kurz nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, für Verunsicherung und Unmut.

Auch der IVSH hat deshalb seine Mitgliedsfirmen entsprechend informiert und Gelegenheit zur Aussprache gegeben. Es bestehen darüber hinaus Überlegungen, ob auch ein weitergehender Erfahrungsaustausch zu initiieren ist, um so sicherzustellen, dass weder zu wenig noch zu viel in dieses Thema investiert wird.