Sie möchten Mitglied im IVSH werden?

Wenden Sie sich einfach an die IVSH-Geschäftsstelle. Sie wird Sie umgehend mit allen erforderlichen Unterlagen (Satzung, Beitragsordnung, Aufnahmeantrag) versorgen. Nach Eingang Ihres Aufnahmeantrages wird dieser an den Vorstand unseres Verbandes weitergeleitet, der hierüber mit einfacher Mehrheit entscheidet.

Grundsätzlich können alle Hersteller von Schneid- und Haushaltwaren mit Sitz in Deutschland ordentliches Mitglied des IVSH werden. Unternehmen, die nicht selber Hersteller sind, jedoch mit Schneid- und Haushaltwaren handeln und diese unter eigener Marke vertreiben, können ebenfalls die ordentliche Mitgliedschaft im IVSH beantragen. Über ihre Aufnahme entscheidet der Vorstand mit zwei Drittel Mehrheit. 

Firmen, die weder Schneid- und Haushaltwaren herstellen noch mit ihnen Handel treiben, jedoch der Branche als Zulieferer oder Dienstleister nahestehen, können eine Fördermitgliedschaft  beantragen.

Ihr Ansprechpartner

  • Birgit Topfstedt
    Mitarbeiterin
    Neuenhofer Straße 24
    42657 Solingen
    Tel.: +49 (0)212 22673-0
    Fax: +49 (0)212 22673-29